Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB der Fahrschule Ethem für Ausbildungsverträge.

Inhaber Ibrahim Ethem

Gartenstraße 10
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 / 4872303
E-Mail: info@fahrschule-ethem.de

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Ausbildungsverträge zwischen der Fahrschule Ethem, Inhaber Ibrahim Ethem, und ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern.
  2. Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) und dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
  3. Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen. Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Anfragen über die Website, telefonisch oder per E-Mail begründen allein noch keinen kostenpflichtigen Ausbildungsvertrag.

§ 2 Umfang und Durchführung der Ausbildung

  1. Ziel der Ausbildung ist es, die Fahrschüler auf eine sichere, verantwortungsbewusste und selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr sowie auf die Fahrerlaubnisprüfung vorzubereiten.
  2. Die Ausbildung besteht aus theoretischem Unterricht und praktischen Fahrstunden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
  3. Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt und kann von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich sein.
  4. Die Fahrschule verpflichtet sich zu einer fachgerechten Ausbildung. Eine Garantie für das Bestehen der theoretischen oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung besteht nicht.
  5. Die Fahrschüler verpflichten sich, aktiv am Unterricht teilzunehmen und den Anweisungen der Fahrlehrer Folge zu leisten.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Für die Ausbildung gelten die im jeweiligen Ausbildungsvertrag vereinbarten Preise. Diese entsprechen dem gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushang der Fahrschule.
  2. Der Grundbetrag umfasst die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie den vereinbarten theoretischen Unterricht.
  3. Praktische Fahrstunden, besondere Ausbildungsfahrten und Vorstellungen zur Fahrerlaubnisprüfung werden entsprechend den vertraglich vereinbarten Entgelten berechnet.
  4. Gebühren externer Stellen, insbesondere der Fahrerlaubnisbehörde sowie der Prüforganisation, sind gesondert zu entrichten, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
  5. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Grundbetrag bei Vertragsschluss, das Fahrstundenentgelt vor Durchführung der jeweiligen Fahrstunde und das Entgelt für die Prüfungsvorstellung spätestens drei Werktage vor der Prüfung fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im gesetzlich zulässigen Umfang kann die Fahrschule weitere Ausbildungsleistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückstellen.

§ 4 Terminvereinbarung und Absage von Fahrstunden

  1. Praktische Fahrstunden werden individuell zwischen dem Fahrschüler und der Fahrschule vereinbart.
  2. Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Fahrschule unverzüglich zu informieren.
  3. Fahrstunden können bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
  4. Bei einer späteren Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann die Fahrschule eine angemessene Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % des vereinbarten Fahrstundenentgelts verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  5. Dem Fahrschüler bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Fahrschule kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Muss eine Fahrstunde aus Gründen abgesagt werden, die die Fahrschule zu vertreten hat, wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine nicht erbrachte Ausbildungsleistung wird nicht berechnet.

§ 5 Pünktlichkeit und Durchführung praktischer Fahrstunden

  1. Fahrschüler und Fahrlehrer sind verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten.
  2. Eine reguläre Fahrstunde umfasst 45 Minuten. Mehrere Fahrstunden können zusammenhängend durchgeführt werden.
  3. Treffpunkt und Ende der Fahrstunden werden individuell vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnen und enden Fahrstunden an der Fahrschule.
  4. Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, kann der Fahrschüler den Termin abbrechen, ohne dass die ausgefallene Fahrstunde berechnet wird.
  5. Bei einer vom Fahrschüler verursachten Verspätung kann sich die Ausbildungszeit entsprechend verkürzen. Bei erheblicher Verspätung gelten die Regelungen zur Ausfallentschädigung entsprechend, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

§ 6 Pflichten der Fahrschüler

  1. Fahrschüler sind verpflichtet, den Anweisungen der Fahrlehrer während der Ausbildung Folge zu leisten.
  2. Die Teilnahme an praktischen Fahrstunden unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Mitteln, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist untersagt.
  3. Bestehen begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, darf die Fahrschule die Durchführung der Fahrstunde verweigern.
  4. Ausbildungsfahrzeuge und bereitgestellte Unterrichtsmaterialien sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.
  5. Ausbildungsfahrzeuge dürfen ausschließlich nach Anweisung und unter der erforderlichen Aufsicht des Fahrlehrers bedient werden.
  6. Fahrschüler haben die Fahrschule über Umstände zu informieren, die ihrer Teilnahme am praktischen Unterricht oder der sicheren Fahrzeugführung entgegenstehen können.

§ 7 Fahrerlaubnisprüfungen

  1. Die Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt in Abstimmung mit dem Fahrschüler und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen.
  2. Über den Abschluss der Ausbildung entscheidet der verantwortliche Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage des erreichten Ausbildungsstandes.
  3. Prüfungstermine werden in Abstimmung mit der zuständigen Prüforganisation vereinbart.
  4. Die Fahrschule hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Prüfungsterminen oder auf die Entscheidung des Prüfers.
  5. Bei Nichtbestehen einer Prüfung können weitere Ausbildungsstunden erforderlich werden. Die Kosten richten sich nach dem Ausbildungsvertrag und den gesetzlichen Vorgaben.
  6. Bei Nichterscheinen zu einer verbindlich vereinbarten Prüfung können Gebühren und Entgelte anfallen, soweit hierfür eine rechtliche oder vertragliche Grundlage besteht.

§ 8 Kündigung und Beendigung des Ausbildungsvertrages

  1. Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen.
  2. Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen berechtigte Anweisungen, nachhaltiger Störung der Ausbildung oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen vorliegen.
  3. Die Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
  4. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Ausbildungsleistungen sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften abzurechnen.
  5. Für noch nicht erbrachte Leistungen geleistete Vorauszahlungen werden unter Berücksichtigung rechtlich begründeter Ansprüche erstattet.
  6. Im Falle eines Fahrschulwechsels erhält der Fahrschüler einen Nachweis über die absolvierten Ausbildungsteile entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Unterbrechung der Ausbildung

  1. Eine längere Unterbrechung der Ausbildung ist der Fahrschule möglichst frühzeitig mitzuteilen.
  2. Nach einer längeren Unterbrechung kann eine Überprüfung des Ausbildungsstandes und gegebenenfalls eine Auffrischung bereits vermittelter Kenntnisse erforderlich sein.
  3. Bereits absolvierte Ausbildungsleistungen werden im gesetzlich vorgesehenen Umfang dokumentiert.
  4. Eine vereinbarte Vertragslaufzeit sowie gesetzliche Fristen und Gültigkeitsdauern bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

  1. Die Fahrschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen uneingeschränkt.
  3. Auch im Übrigen bleiben zwingende gesetzliche Haftungsansprüche unberührt.
  4. Für vom Fahrschüler schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Datenschutz

  1. Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Durchführung der Fahrausbildung, zur Terminorganisation, zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
  3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

§ 12 Online-Anfragen und digitale Kommunikation

  1. Über die Website der Fahrschule können unverbindliche Anfragen zur Fahrausbildung gestellt werden.
  2. Eine übermittelte Anfrage stellt noch keine verbindliche Anmeldung oder Buchung dar, sofern nicht ausdrücklich ein entsprechender Vertragsschluss vorgesehen ist.
  3. Die Fahrschule kann zur Terminabstimmung und Vertragsabwicklung per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
  4. Gesetzliche Informationspflichten und etwaige Widerrufsrechte bei online oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Verträgen bleiben unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.
  2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
  4. Die gesetzlichen Rechte der Fahrschüler werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Fahrschule Ethem

Inhaber: Ibrahim Ethem
Gartenstraße 10, 71638 Ludwigsburg
E-Mail: info@fahrschule-ethem.de

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