Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB der Fahrschule Ethem für Ausbildungsverträge.
Inhaber Ibrahim Ethem
Gartenstraße 10
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 / 4872303
E-Mail: info@fahrschule-ethem.de
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Ausbildungsverträge zwischen der Fahrschule Ethem, Inhaber Ibrahim Ethem, und ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern.
- Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) und dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
- Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen. Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
- Individuelle Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
- Anfragen über die Website, telefonisch oder per E-Mail begründen allein noch keinen kostenpflichtigen Ausbildungsvertrag.
§ 2 Umfang und Durchführung der Ausbildung
- Ziel der Ausbildung ist es, die Fahrschüler auf eine sichere, verantwortungsbewusste und selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr sowie auf die Fahrerlaubnisprüfung vorzubereiten.
- Die Ausbildung besteht aus theoretischem Unterricht und praktischen Fahrstunden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
- Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt und kann von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich sein.
- Die Fahrschule verpflichtet sich zu einer fachgerechten Ausbildung. Eine Garantie für das Bestehen der theoretischen oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung besteht nicht.
- Die Fahrschüler verpflichten sich, aktiv am Unterricht teilzunehmen und den Anweisungen der Fahrlehrer Folge zu leisten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Für die Ausbildung gelten die im jeweiligen Ausbildungsvertrag vereinbarten Preise. Diese entsprechen dem gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushang der Fahrschule.
- Der Grundbetrag umfasst die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie den vereinbarten theoretischen Unterricht.
- Praktische Fahrstunden, besondere Ausbildungsfahrten und Vorstellungen zur Fahrerlaubnisprüfung werden entsprechend den vertraglich vereinbarten Entgelten berechnet.
- Gebühren externer Stellen, insbesondere der Fahrerlaubnisbehörde sowie der Prüforganisation, sind gesondert zu entrichten, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
- Soweit nicht anders vereinbart, wird der Grundbetrag bei Vertragsschluss, das Fahrstundenentgelt vor Durchführung der jeweiligen Fahrstunde und das Entgelt für die Prüfungsvorstellung spätestens drei Werktage vor der Prüfung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im gesetzlich zulässigen Umfang kann die Fahrschule weitere Ausbildungsleistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückstellen.
§ 4 Terminvereinbarung und Absage von Fahrstunden
- Praktische Fahrstunden werden individuell zwischen dem Fahrschüler und der Fahrschule vereinbart.
- Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Fahrschule unverzüglich zu informieren.
- Fahrstunden können bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
- Bei einer späteren Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann die Fahrschule eine angemessene Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % des vereinbarten Fahrstundenentgelts verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Dem Fahrschüler bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Fahrschule kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Muss eine Fahrstunde aus Gründen abgesagt werden, die die Fahrschule zu vertreten hat, wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine nicht erbrachte Ausbildungsleistung wird nicht berechnet.
§ 5 Pünktlichkeit und Durchführung praktischer Fahrstunden
- Fahrschüler und Fahrlehrer sind verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten.
- Eine reguläre Fahrstunde umfasst 45 Minuten. Mehrere Fahrstunden können zusammenhängend durchgeführt werden.
- Treffpunkt und Ende der Fahrstunden werden individuell vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnen und enden Fahrstunden an der Fahrschule.
- Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, kann der Fahrschüler den Termin abbrechen, ohne dass die ausgefallene Fahrstunde berechnet wird.
- Bei einer vom Fahrschüler verursachten Verspätung kann sich die Ausbildungszeit entsprechend verkürzen. Bei erheblicher Verspätung gelten die Regelungen zur Ausfallentschädigung entsprechend, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
§ 6 Pflichten der Fahrschüler
- Fahrschüler sind verpflichtet, den Anweisungen der Fahrlehrer während der Ausbildung Folge zu leisten.
- Die Teilnahme an praktischen Fahrstunden unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Mitteln, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist untersagt.
- Bestehen begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, darf die Fahrschule die Durchführung der Fahrstunde verweigern.
- Ausbildungsfahrzeuge und bereitgestellte Unterrichtsmaterialien sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.
- Ausbildungsfahrzeuge dürfen ausschließlich nach Anweisung und unter der erforderlichen Aufsicht des Fahrlehrers bedient werden.
- Fahrschüler haben die Fahrschule über Umstände zu informieren, die ihrer Teilnahme am praktischen Unterricht oder der sicheren Fahrzeugführung entgegenstehen können.
§ 7 Fahrerlaubnisprüfungen
- Die Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt in Abstimmung mit dem Fahrschüler und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen.
- Über den Abschluss der Ausbildung entscheidet der verantwortliche Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage des erreichten Ausbildungsstandes.
- Prüfungstermine werden in Abstimmung mit der zuständigen Prüforganisation vereinbart.
- Die Fahrschule hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Prüfungsterminen oder auf die Entscheidung des Prüfers.
- Bei Nichtbestehen einer Prüfung können weitere Ausbildungsstunden erforderlich werden. Die Kosten richten sich nach dem Ausbildungsvertrag und den gesetzlichen Vorgaben.
- Bei Nichterscheinen zu einer verbindlich vereinbarten Prüfung können Gebühren und Entgelte anfallen, soweit hierfür eine rechtliche oder vertragliche Grundlage besteht.
§ 8 Kündigung und Beendigung des Ausbildungsvertrages
- Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen.
- Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen berechtigte Anweisungen, nachhaltiger Störung der Ausbildung oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen vorliegen.
- Die Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
- Bereits ordnungsgemäß erbrachte Ausbildungsleistungen sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften abzurechnen.
- Für noch nicht erbrachte Leistungen geleistete Vorauszahlungen werden unter Berücksichtigung rechtlich begründeter Ansprüche erstattet.
- Im Falle eines Fahrschulwechsels erhält der Fahrschüler einen Nachweis über die absolvierten Ausbildungsteile entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Unterbrechung der Ausbildung
- Eine längere Unterbrechung der Ausbildung ist der Fahrschule möglichst frühzeitig mitzuteilen.
- Nach einer längeren Unterbrechung kann eine Überprüfung des Ausbildungsstandes und gegebenenfalls eine Auffrischung bereits vermittelter Kenntnisse erforderlich sein.
- Bereits absolvierte Ausbildungsleistungen werden im gesetzlich vorgesehenen Umfang dokumentiert.
- Eine vereinbarte Vertragslaufzeit sowie gesetzliche Fristen und Gültigkeitsdauern bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
- Die Fahrschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen uneingeschränkt.
- Auch im Übrigen bleiben zwingende gesetzliche Haftungsansprüche unberührt.
- Für vom Fahrschüler schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Datenschutz
- Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Durchführung der Fahrausbildung, zur Terminorganisation, zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
§ 12 Online-Anfragen und digitale Kommunikation
- Über die Website der Fahrschule können unverbindliche Anfragen zur Fahrausbildung gestellt werden.
- Eine übermittelte Anfrage stellt noch keine verbindliche Anmeldung oder Buchung dar, sofern nicht ausdrücklich ein entsprechender Vertragsschluss vorgesehen ist.
- Die Fahrschule kann zur Terminabstimmung und Vertragsabwicklung per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
- Gesetzliche Informationspflichten und etwaige Widerrufsrechte bei online oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Verträgen bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
- Die gesetzlichen Rechte der Fahrschüler werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Fahrschule Ethem
Inhaber: Ibrahim Ethem
Gartenstraße 10, 71638 Ludwigsburg
E-Mail: info@fahrschule-ethem.de
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